Traditionsreiches Volksfest im Ankumer Ortskern mit Karussells und Schaustellerbetrieben
Die Gemeinde Ankum liegt im nordöstlichen Landkreis Osnabrück und gehört zur Samtgemeinde Bersenbrück. Mit ihrem aufstrebenden Einzelhandel, dem charakteristischen Marktplatz und der lebendigen Vereinslandschaft ist Ankum ein attraktiver Mittelpunkt im Artland. Die Kirmes ist eines der wichtigsten Volksfeste der Gemeinde und ein fester Bestandteil des Jahreskalenders.
Die Kirmes findet seit Generationen im Ortskern statt. Karussells, Kinderkarussells, Imbiss- und Süßwarenstände sowie Wurf- und Schießbuden bilden das klassische Gerüst des Festplatzes. Familien finden zudem Kinderfahrgeschäfte, Spielstationen und ein gastronomisches Angebot mit lokalen Spezialitäten. Die abendliche Kirmesbeleuchtung sorgt für das typische Volksfestflair, das viele Gäste aus dem nördlichen Landkreis schätzen.
Die Ankumer Kirmes wird von der Gemeinde gemeinsam mit ortsansässigen Vereinen und Schaustellern organisiert. Sie fügt sich ein in die reiche Veranstaltungslandschaft des Artlandes, zu der auch das Erntefest, das Schützenfest sowie der Weihnachtsmarkt von Ankum gehören. Wer das Fest besucht, kann seinen Aufenthalt mit einem Spaziergang durch das historische Ortszentrum oder einer Radtour durch das Artland verbinden.
Vom Freitag bis Sonntag erstreckt sich das Festwochenende. Die Schaustellerbetriebe bauen im Ortskern auf, der Festbetrieb beginnt am Freitagabend.
Am Sonntag findet üblicherweise ein verkaufsoffener Sonntag mit Familienangebot statt — eine gute Gelegenheit, Kirmesbesuch und Stadtbummel zu verbinden.
Das genaue Programm 2026 wird vom Veranstalter im Frühjahr und Sommer publiziert. Die Struktur folgt den bewährten Eckpunkten der Vorjahre: Eröffnung am Freitag, Vollbetrieb am Wochenende, Familientag und Festausklang am Sonntag.
Ortskern Ankum, 49577 Bersenbrück (Niedersachsen, Landkreis Osnabrück).
Öffentliche Parkplätze im Ortsgebiet. Während des Festes mit erhöhtem Andrang zu rechnen.
Der Festplatzbesuch ist kostenlos. Einzelne Fahrgeschäfte und Imbissstände werden vor Ort bezahlt.
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